Abbruch und Rückbau: PreiseKosten kennen. Dann entscheiden.
Schweizer Richtpreise für Abbruch und Rückbau. Vergleichen Sie die enthaltenen Leistungen und fragen Sie eine Offerte an, die Arbeit, Material und allfällige Nebenkosten ausweist.
Demontage einer Trockenbauwand · Abfallmenge getrennt kalkulieren
Endpreis-Richtwert; Entsorgung separat.
CHF 28–48pro Quadratmeter
Nichttragende Mauer entfernen
Nichttragende Wand mit 12–15 cm Stärke · Tragfunktion vor Arbeitsbeginn klären
Endpreis-Richtwert; keine tragenden Bauteile.
CHF 45–75pro Quadratmeter
Wand- oder Bodenplatten entfernen
Vorhandene Platten abtragen · Untergrund und Anschlüsse berücksichtigen
Endpreis-Richtwert; Entsorgung separat.
CHF 22–38pro Quadratmeter
Bauschutt transportieren und entsorgen
Richtpreis für üblichen Bauschutt · Materialart und Transportweg beachten
Richtwert; belastete Stoffe und Sonderabfälle ausgenommen.
CHF 180–360pro Kubikmeter
Die Richtpreise helfen Ihnen bei der Budgetplanung. Der verbindliche Preis richtet sich nach Ihrem Objekt und dem vereinbarten Umfang. Angaben zu MWST und enthaltenen Leistungen finden Sie bei den einzelnen Positionen; Ihre Offerte weist den Gesamtpreis aus.
Kostenlos & unverbindlich
Was kostet Ihr Vorhaben?
Beschreiben Sie kurz, was Sie brauchen. Sie erhalten eine persönliche Beratung und eine Offerte mit Leistungen und Kosten.
Für grössere Bauabschnitte mit genügend Zufahrt und Arbeitsraum. Rototilt unterstützt die Werkzeugführung; die klimatisierte Kabine erleichtert längere Einsätze.
Ferngesteuerter Sichelmulcher für anspruchsvolle Grünflächen. Gelände, Bewuchs und zulässige Einsatzgrenzen werden bei der Geräteauswahl berücksichtigt.
Dreiachs-LKW mit Fahrer, Dreiseitenkipper und Palfinger-Kran für Transport- und Hebeaufgaben. Last, Reichweite und Aufstellfläche bestimmen den Einsatz.
Mietpreise in CHF, zuzüglich MWST. Hin- und Rücktransport sowie Treibstoff sind nicht enthalten, sofern beim Gerät nichts anderes angegeben ist. Verfügbarkeit und verbindlichen Gesamtpreis bestätigen wir Ihnen in Ihrer Offerte.
01
Konkrete CHF-Richtwerte und ihr Leistungsumfang
Die Richtpreise helfen Ihnen, Ihr Budget zu planen. Ihre Offerte berücksichtigt den tatsächlichen Arbeitsumfang, die Menge und die Zugänglichkeit. Angaben zur MWST und zu enthaltenen Leistungen stehen bei den einzelnen Positionen. Budgetbeispiele beziehen sich auf die jeweils genannte Menge.
Trockenbauwand entfernen: CHF 28–48 pro Quadratmeter. Demontage einer Trockenbauwand. Endpreis-Richtwert; Entsorgung separat.
Nichttragende Mauer entfernen: CHF 45–75 pro Quadratmeter. Nichttragende Wand mit 12–15 cm Stärke. Endpreis-Richtwert; keine tragenden Bauteile.
Wand- oder Bodenplatten entfernen: CHF 22–38 pro Quadratmeter. Vorhandene Platten abtragen. Endpreis-Richtwert; Entsorgung separat.
Bauschutt transportieren und entsorgen: CHF 180–360 pro Kubikmeter. Richtpreis für üblichen Bauschutt. Richtwert; belastete Stoffe und Sonderabfälle ausgenommen.
02
Drei Ebenen der Kalkulation
Bei Abbruch sollten Sie die Vorbereitung, die eigentliche Ausführung und die Nebenleistungen getrennt erkennen können. Zur Vorbereitung können Aufmass, Untersuchung oder Planung gehören. Die Ausführung umfasst die konkret beschriebenen Arbeiten und Materialien. Nebenleistungen können Schutz, Transport, Entsorgung und Wiederherstellung sein. Diese Gliederung macht eine Offerte verständlich, auch wenn am Ende ein Gesamtpreis vereinbart wird. Bitten Sie bei unklaren Positionen um eine Erläuterung, bevor Sie beauftragen. Eine gewünschte Budgetgrenze darf bereits bei der Anfrage genannt werden; sie ist eine Planungsinformation und keine Zusage, dass jede Variante innerhalb dieses Betrags realisierbar ist.
03
Leistungen und Kosten verständlich vergleichen
Eine belastbare Offerte beschreibt die Leistung so, dass Sie Umfang und Grenzen erkennen. Materialbezeichnung, Mengenansatz, Vorbereitung, Einbau, Anschlüsse, Abtransport und Wiederherstellung gehören zusammen. Wo eine Position noch nicht ausgemessen werden konnte, sollte die Annahme sichtbar sein. Dasselbe gilt für Arbeiten nach Aufwand. Ein Gesamtbetrag ohne diese Angaben lässt sich nur schwer vergleichen: Das günstigere Angebot kann einen Teil des Aushubs, den Abtransport oder die spätere Wiederherstellung auslassen, während ein anderes Angebot diese Arbeiten bereits berücksichtigt.
Für eine vergleichbare Kalkulation müssen Arbeitsumfang, Menge und Zugänglichkeit zusammenpassen. Nutzen Sie die CHF-Richtwerte oben als erste Budgethilfe. Beschreiben Sie anschliessend das Objekt und ergänzen Sie Fotos oder Masse. Im Angebot sollen Material, Arbeitszeit und erforderliche Nebenleistungen klar erkennbar sein. Bei zusätzlichen Wünschen lohnt es sich, die Mehrleistung einzeln ausweisen zu lassen. So sehen Sie, welche Entscheidung den Gesamtbetrag verändert und welche Arbeiten bereits enthalten sind.
04
Ihre Wünsche und die wichtigsten Masse
Für eine erste Einordnung braucht es keinen fertigen Architekturplan. Hilfreich sind eine Übersicht über das Grundstück, die ungefähren Abmessungen und eine Beschreibung dessen, was sich im Alltag ändern soll. Ein Foto aus der Entfernung zeigt die Zusammenhänge; eine Nahaufnahme erklärt ein konkretes Problem. Fotografieren Sie Zufahrt, Zugangsweg und Arbeitsbereich getrennt. So lässt sich besser erkennen, ob Material direkt abgeladen werden kann oder durch einen schmalen Durchgang transportiert werden muss. Bitte betreten Sie für Aufnahmen keine unsicheren Bereiche und fotografieren Sie Nachbargrundstücke nur, soweit dies nötig und zulässig ist.
Nennen Sie ausserdem den gewünschten Zeitraum und vorhandene Unterlagen. Bei einer bestehenden Anlage sind das beispielsweise frühere Pläne, Materialangaben, Rechnungen oder Hinweise auf Leitungen. Auch die Information, dass keine Unterlagen vorhanden sind, hilft bei der Vorbereitung. Eine Wunschvorstellung darf ausdrücklich noch offen sein: „Der Zugang soll mit einem Kinderwagen leichter werden“ ist häufig aussagekräftiger als die vorschnelle Festlegung auf ein bestimmtes Bauteil. Trennen Sie Muss-Kriterien von Ideen. Dadurch kann eine Offerte mehrere nachvollziehbare Lösungen gegenüberstellen, ohne am eigentlichen Bedarf vorbeizuplanen.
Was soll entfernt werden?
Hannes Punz nimmt Ihre Anfrage persönlich entgegen. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – Sie entscheiden nach Erhalt der Offerte.
Zugang, Schutz und Baustellenlogistik früh berücksichtigen
Die sichtbare Gartenfläche ist nur ein Teil des Arbeitsbereichs. Materiallieferungen benötigen einen geeigneten Abladeplatz; Geräte müssen bis zur eigentlichen Baustelle gelangen. Stufen, schmale Tore, Tiefgaragendecken und empfindliche Beläge können diesen Weg begrenzen. Teilen Sie solche Bedingungen bereits bei der Anfrage mit. Eine vermeintlich kleine Arbeit kann logistisch anspruchsvoll sein, wenn jeder Stein von Hand durch das Haus getragen werden müsste. Umgekehrt kann eine gut erreichbare Fläche die Ausführung deutlich vereinfachen.
Zum Ablauf gehört ein Schutzkonzept für Flächen, die erhalten bleiben. Dazu zählen Hauseingang, Fassade, bestehende Pflanzungen und gemeinsam genutzte Wege. Vor Beginn sollten Arbeitsgrenzen und Zwischenlagerbereiche abgesprochen werden. Zugangsmöglichkeiten für Bewohnende, Lieferdienste und Rettungskräfte dürfen nicht beiläufig angenommen werden, sondern gehören in die Organisation. Bei gemeinschaftlich genutzten Grundstücken ist eine zuständige Ansprechperson hilfreich. Sie sammelt Rückmeldungen und stimmt Einschränkungen ab. Die Ausführung und die konkrete Sicherung der Baustelle liegen beim beauftragten Fachbetrieb. Halten Sie Zugänge und zu schützende Flächen vor Beginn gemeinsam fest.
06
In sinnvollen Etappen planen statt später doppelt bauen
Nicht jedes Vorhaben muss in einem einzigen Bauabschnitt umgesetzt werden. Entscheidend ist, die Abhängigkeiten rechtzeitig zu erkennen. Arbeiten im Untergrund, Höhenfestlegungen und Anschlüsse gehören häufig an den Anfang, während Ausstattung oder zusätzliche Bepflanzung später folgen können. Wer dagegen einen neuen Belag erstellt und ihn kurz darauf für eine Leitung wieder öffnet, bezahlt unter Umständen zweimal für dieselbe Oberfläche. Eine einfache Reihenfolge der geplanten Eingriffe schafft hier früh Klarheit.
Bei begrenztem Budget helfen drei Kategorien: technisch notwendige Arbeiten, die gewünschte Grundfunktion und optionale Ergänzungen. Diese Einteilung erlaubt es, Varianten in einer Offerte sauber zu vergleichen. Auch Provisorien sollten geplant sein; ein vorübergehender Zugang muss benutzbar bleiben und ein offener Arbeitsbereich gesichert werden. Fragen Sie bei einer Etappierung nach zusätzlichen Anfahrten, Lieferungen und Schutzmassnahmen. Die kleinere erste Rechnung bedeutet nicht zwangsläufig die günstigere Gesamtlösung. Ein verständlicher Etappenplan zeigt deshalb, welche Leistungen wiederholt anfallen würden und welche Vorbereitung eine spätere Erweiterung erleichtert. Termine werden erst nach der Abstimmung mit dem ausführenden Betrieb verbindlich.
07
Grundstück, Zustimmungen und Zuständigkeiten klären
Vor einer baulichen Veränderung ist zu klären, wer über den betroffenen Bereich entscheiden darf. Eigentum, Miteigentum, ein ausschliessliches Nutzungsrecht und ein Mietverhältnis sind unterschiedliche Ausgangslagen. Bei einer Stockwerkeigentümergemeinschaft reicht die persönliche Zustimmung eines Bewohners nicht automatisch für Eingriffe in gemeinschaftliche Bauteile. Auch eine bestehende Einfriedung oder ein alter Belag beweist nicht, dass jede Änderung an derselben Stelle ohne weitere Abklärung möglich ist. Halten Sie deshalb Eigentümerfreigaben und relevante Absprachen schriftlich fest.
Für die Einordnung einer geplanten Arbeit sind die Gemeinde, die konkrete Parzelle und die Eigenschaften des Vorhabens entscheidend. Höhe, Lage, Terrainveränderung, Strassenanschluss und Schutzzonen können eine Rolle spielen. Die zuständige Stelle beurteilt das konkrete Vorhaben anhand der erforderlichen Unterlagen. Bei Zweifeln sollte die Klärung vor der definitiven Materialbestellung erfolgen. Ein einfacher Plan mit Massen und Fotos erleichtert die Anfrage. Grenzen und Werkleitungen sind ebenfalls zu prüfen, bevor gegraben oder ein Fundament erstellt wird. Die Zuständigkeit dafür wird am besten ausdrücklich in der Projektvorbereitung und im Angebot festgelegt.
08
Abnahme und Unterhalt gehören zum Ergebnis
Ein fertiggestelltes Projekt sollte nicht nur aus der Ferne beurteilt werden. Gehen Sie die vereinbarten Leistungen mit dem ausführenden Betrieb durch: Stimmen Ausführung und Material mit der Offerte überein? Sind Anschlüsse, Übergänge und Randbereiche sauber gelöst? Funktionieren bewegliche Teile? Wurde der Arbeitsbereich entsprechend der Vereinbarung wiederhergestellt? Offene Punkte lassen sich in einem Abnahmeprotokoll mit Foto, Zuständigkeit und vereinbartem nächsten Schritt festhalten. Dabei geht es um eine nachvollziehbare gemeinsame Bestandsaufnahme.
Lassen Sie sich die vorgesehenen Pflege- und Kontrollarbeiten erklären. Manche Oberflächen verändern ihr Erscheinungsbild durch Bewitterung; Holz vergraut, Stein kann natürliche Farbunterschiede zeigen, Pflanzungen entwickeln sich über mehrere Vegetationsperioden. Solche Eigenschaften sind von Ausführungsproblemen zu unterscheiden. Praktisch ist eine kleine Projektdokumentation mit Materialnamen, Pflegehinweisen, Plänen, Lieferunterlagen und Ansprechpartnern. Sie erleichtert spätere Reparaturen und verhindert, dass ein unpassendes Reinigungsmittel oder eine eigenmächtige Veränderung Schäden verursacht. Leistungen zur Nachpflege sind nicht automatisch enthalten. Wenn sie gewünscht sind, sollten Umfang, Zeitfenster und Vergütung separat beschrieben werden.
09
Rückbau beginnt mit dem Zustand des Bestands
Vor einem Abbruch muss feststehen, was entfernt werden soll und was erhalten bleibt. Eine einfache Markierung im Grundriss kann dafür ein erster Schritt sein. Zusätzlich braucht es Informationen über die bestehende Konstruktion, frühere Umbauten, Leitungen und mögliche Schadstoffe. Eine Bauteilbezeichnung allein genügt häufig nicht. Hinter einer Verkleidung können sich andere Materialien oder Anschlüsse befinden als erwartet. Die erste Projektphase soll solche offenen Fragen sichtbar machen.
Für eine Anfrage sind vorhandene Pläne, Baujahr, Fotos und das Ziel des anschliessenden Umbaus hilfreich. Es geht zunächst um eine fachliche Einordnung, nicht um die Aufforderung zu eigenständigen Probeabbrüchen. Verdächtige Materialien sollen vor einer Bearbeitung abgeklärt werden. Bei älteren Gebäuden ist diese Vorbereitung besonders wichtig. Welche Untersuchungen erforderlich sind und wer sie durchführt, wird anhand des konkreten Vorhabens bestimmt.
Eine gute Offerte trennt Vorabklärungen, Baustelleneinrichtung, eigentlichen Rückbau und Materialentsorgung. Sie beschreibt ausserdem den vereinbarten Zustand nach Abschluss. „Alles entfernen“ ist dafür meist zu ungenau. Sollen Anschlüsse stillgelegt, Flächen gereinigt oder Bauteile für eine Wiederverwendung erhalten werden? Solche Entscheidungen gehören vor die Ausführung. Spezialarbeiten werden mit dafür geeigneten und entsprechend qualifizierten Betrieben abgestimmt.
10
Teilabbruch braucht eine eindeutige Grenze zum Erhalt
Beim Teilabbruch bleiben Teile eines Gebäudes oder einer Anlage bestehen. Deshalb sind die Schnittstellen besonders wichtig. Tragende Funktion, gegenseitige Abstützung und der Zustand angrenzender Bauteile müssen fachlich beurteilt werden. Ob eine Wand oder ein Bauteil entfernt werden darf, lässt sich nicht zuverlässig aus einer kurzen Beschreibung ableiten. Erforderliche Tragwerksplanung und Freigaben werden vor einem Eingriff organisiert.
Die gewünschte Rückbaugrenze sollte in Plänen und am Objekt eindeutig sein. Dazu gehört auch, welche Oberflächen, Leitungen, Türen oder Einrichtungen erhalten bleiben. Ein Schutzkonzept berücksichtigt Zugänge und benachbarte Nutzungen. Falls nachfolgende Gewerke bestimmte Anschlussflächen benötigen, sollten deren Anforderungen rechtzeitig vorliegen. Sonst kann der Rückbau entweder zu weit gehen oder zusätzliche Nacharbeiten erforderlich machen.
Vergleichen Sie Angebote daher nicht nur anhand des abgebrochenen Volumens. Relevant sind Verfahren, Schutz, Materialtransport, Trennung der Stoffe und die vereinbarte Übergabequalität. Ein Teilabbruch kann organisatorisch anspruchsvoller sein als die Entfernung eines frei zugänglichen, vollständig aufgegebenen Bauteils. Die passende Lösung wird aus dem konkreten Bestand entwickelt. Die zu erwartenden Auswirkungen und geeigneten Schutzmassnahmen werden vor der Ausführung erläutert.
11
Entkernung für den anschliessenden Umbau vorbereiten
Bei einer Entkernung werden ausgewählte Bestandteile des Innenausbaus entfernt, um eine neue Nutzung oder Sanierung vorzubereiten. Der genaue Umfang ist projektspezifisch. Bodenbeläge, Bekleidungen, Einbauten, Installationen und Trennwände können betroffen sein, dürfen aber nicht undifferenziert in einer Sammelposition verschwinden. Eine geordnete Liste zeigt, was entfernt, was geschützt und was zunächst untersucht werden soll.
Vor der Ausführung sind technische Anlagen und mögliche Schadstoffe zu klären. Zuständige Fachbetriebe müssen erforderliche Stilllegungen oder Trennungen übernehmen. Gleichzeitig ist festzulegen, welche Anschlüsse für die Bauphase erhalten bleiben. Diese Vorbereitung schützt nicht nur Menschen und Bestand, sondern erleichtert auch die Organisation. Der Rückbau selbst darf nicht die erste Gelegenheit sein, den Verlauf wichtiger Installationen zu entdecken.
Für das Folgeprojekt ist die Übergabequalität entscheidend. Soll ein Raum lediglich geräumt sein oder benötigen nachfolgende Gewerke definierte Untergründe? Welche Reste und Befestigungen werden entfernt? Wie werden vorhandene Schäden dokumentiert? Solche Details gehören in die Leistungsbeschreibung. Eine Entkernung kann in Etappen erfolgen, wenn Nutzung und Bauablauf dies verlangen. Die zusätzlichen Schutz- und Transportaufwände sollten dann ebenso transparent kalkuliert werden.
Welche Angaben helfen bei einer Anfrage zu Abbruch?+
Nennen Sie den Arbeitsort in Luzern und Umgebung, den vorhandenen Zustand und das gewünschte Ergebnis. Ungefähre Masse, sichere Übersichtsaufnahmen und Hinweise auf enge Zugänge erleichtern die Einordnung. Falls bereits Pläne, frühere Offerten oder Materialangaben existieren, halten Sie diese bereit. Sie müssen noch keine fertige technische Lösung vorgeben. Offene Punkte werden als solche aufgenommen und bei Bedarf fachlich geprüft.
Erhalte ich sofort einen verbindlichen Preis?+
Für eine erste Kostenabschätzung beschreiben Sie kurz die gewünschten Arbeiten. Ein verbindlicher Preis setzt einen beschriebenen Leistungsumfang und ausreichend bekannte Randbedingungen voraus. Welche Besichtigung oder zusätzliche Untersuchung sinnvoll ist und ob dafür Kosten entstehen, muss vor der Beauftragung ausdrücklich vereinbart werden.
Gibt es einen eigenen ausführenden Standort in Luzern und Umgebung?+
Wir nehmen Anfragen für den genannten Ort auf und vermitteln Werk- und Dienstverträge. Der tatsächlich ausführende Betrieb und seine Verfügbarkeit werden für Ihr Vorhaben geprüft und vor einer Beauftragung benannt.
Wer ist mein Vertragspartner für die Ausführung?+
Der ausführende Betrieb wird vor Ihrer Beauftragung benannt. Die Offerte hält Leistungen, Kosten und Termin fest. Sie entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten.
Orte und Regionen
Ihr Service. In Ihrer Region.
Abbruch für Ihr Zuhause oder Ihren Betrieb. Rufen Sie uns an oder senden Sie Ihre Anfrage mit Ort und Postleitzahl.